In einer Stellungnahme an die Stadtverordneten hat sich der Gewerbeverein dafür ausgesprochen, den nicht bebauten Teil der Straße „Am Flachsacker“ nicht zu einem Wohngebiet umzuwidmen, sondern das Areal als Reservefläche für kleine und mittlere Betriebe vorerst unbebaut zu lassen. Die Stellungnahme in Wortlaut:

„Der Gewerbeverein Schwalbach e.V. ist der Ansicht, dass langfristig Entwicklungsmöglichkeiten für in Schwalbach existierende Betriebe vorhanden sein müssen und dass auch die Möglichkeit bestehen muss, neue Betriebe in der Stadt anzusiedeln, um einen gesunden Mix aus Wohnbebauung und Gewerbebetrieben zu erreichen.
Das Areal in der Straße „Am Flachsacker“ ist die letzte Fläche in der Stadt, die für die Ansiedlung neuer Betriebe geeignet ist. Dass es bisher noch nicht zu konkreten Ansiedlungsprojekten kam, liegt vor allem daran, dass bei der derzeitigen Planungslage kein Interesse der Grundstückseigentümer besteht, Flächen zu betriebswirtschaftlich akzeptablen Preisen an Gewerbebetriebe zu verkaufen. Würde das Gelände als Gewerbegebiet ausgewiesen und beplant, wird sich nach Einschätzung des Gewerbevereins auch eine Nachfrage nach den Flächen ergeben.
Eine Wohnbebauung auf der gesamten Fläche ist daher aus Sicht des Gewerbevereins nicht wünschenswert und auch nicht zwingend notwendig, da die Stadt Schwalbach nach Untersuchungen des regionalen Planungsverbandes bereits eine ausreichende Wohnraumdichte hat. Wir plädieren dafür, das Gelände so zu beplanen, dass maximal die Hälfte der Fläche für Wohnbebauung genutzt wird und die andere Hälfte dezidiert für die Ansiedlung von Betrieben festgeschrieben wird, so dass eine Vermarktung der Flächen an Gewerbetreibende auch tatsächlich möglich wird.
Sollte es zu einer Wohnbebauung in diesem Bereich kommen, ist es dem Gewerbeverein ein großes Anliegen, dass die im Bereich der Straße „Am Flachsacker“ bereits zum Teil seit Jahrzehnten existierenden Betriebe durch eine mögliche Wohnbebauung in keinster Weise in ihrem Betrieb und in ihrer künftigen Entwicklung beeinträchtigt werden dürfen. Die Festsetzungen eines möglichen Bebauungsplans müssen so getroffen werden, dass es keine emissionsschutzrechtlichen Beschränkungen für die Betriebe geben wird und dass auch in Zukunft Betriebserweiterungen möglich sein können.“